Lüftungskonzept

Das Lüftungskonzept (nach DIN1946-6) verhindert Schäden und unnötigen Ärger

Ein Lüftungskonzept ist bei der Erstellung von Neubauten oder Sanierungen notwendig, da moderne und sanierte Wohngebäude zumeist so luftdicht gebaut werden, dass in Frage gestellt werden muss, ob durch das manuelle Fensterlüften der Bewohner oder Nutzer ausreichend frische Luft in die Räume einströmen kann. Dies kann natürlich durch mehrfaches Lüften weiterhin möglich sein, aber rechtlich kann dies schnell als für die Bewohner unzumutbar eingestuft werden. Deshalb sind technische Lösungen gefragt, die ohne Fensterlüften auskommen können oder eine Angabe zur Notwendigkeit einer technischen Lösung beinhalten. Denn wenn Innenräume nicht ausreichend gelüftet werden, drohen Schimmelpilze, Feuchtigkeitsschäden und gesundheitliche Belastungen durch verbrauchte und schlechte Atemluft.

Die Norm DIN 1946-6 die das Erstellen des Lüftungskonzeptes regelt, fordert für das Lüftungskonzept die Berücksichtigung von vier sogenannten „Lüftungsstufen“. Grundlage ist, dass für sämtliche dieser Stufen, die verschiedene Nutzungsbedingungen einer Wohneinheit darstellen, das Lüftungskonzept einen ausreichenden Luftwechsel sicherstellen muss. Die wichtigste Stufe und damit eine zentrale Anforderung an das Lüftungskonzept ist, dass eine ausreichende Belüftung zum Feuchteschutz sichergestellt wird. Wenn im Lüftungskonzept festgestellt wird, dass lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, können anschließend planerische Maßnahmen hinsichtlich der Lüftung der Wohneinheit vollzogen werden.
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